Der Heißluftballon hat eine Betriebs-Genehmigung. Die Grenzwerte zur Ballonfahrt sind darin festgelegt. Weichen die Wetterdaten ab, so wird die Ballonfahrt abgesagt. Starker Wind, Regen, Windböen, Thermik und Gewitterneigung, sowie schlechte Sicht, sind für eine Absage maßgeblich.
Auf Wettergefahren wird uns in einem GAFOR Bericht für das jeweilige Einsatzgebiet hingewiesen. Die Wetter Vorhersage wird turnusmäßig aktualisiert. Die Wetterauskunft beim deutschen Flugwetterdienst ist Pflicht und wird auch protokolliert. Ignoriert man dieses signifikante Wetterlagen, so handelt der verantwortliche Pilot fahrlässig. Wir erhalten unsere Wetterdaten vom deutschen Flugwetterdienst und dem Wetterdienst Meteoblue aus der Schweiz.